Aus-/Weiterbildung

Die Arbeitsgemeinschaft für Psychoanalyse und Psychotherapie Berlin e.V. (APB) bietet Aus- und Weiterbildungen für Ärztinnen/Ärzte sowie Psychologinnen/Psychologen in Berlin entsprechend den Ausbildungsrichtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT), dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) bzw. der entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung (PsychThAPrV)  sowie der Weiterbildungsordnung der Berliner Ärztekammer (WB0 2004, zuletzt geändert durch den 11. Nachtrag) an.

Bei Interesse an einer Weiterbildung an der APB können Sie die jeweils gültige Weiterbildungsordnung über unser Sekretariat (E-Mail: info@apb.de) anfordern. Unser aktuelles Semesterheft finden Sie Hier.

Wenn Sie das Institut kennenlernen möchten, laden wir Sie herzlich zu unseren Informationsveranstaltungen oder zu unseren regelmäßig stattfindenden öffentlichen Vorlesungen ein.

Weitergehende Informationen erhalten Sie auch unter folgenden Links:

Die Ausbildung sowohl in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie als auch im integrierten Modell erfolgt berufsbegleitend. Sie umfasst die Bausteine Selbsterfahrung in Lehranalyse bzw. Lehrtherapie und Gruppenselbsterfahrung, Theorievermittlung, gemeinsames Lernen in kasuistisch-technischen Seminaren, psychoanalytische und tiefenpsychologisch fundierte Patienten- und Patientinnenbehandlungen unter Einzel- und Gruppensupervision sowie praktische Tätigkeit in psychiatrischen und psychotherapeutischen Institutionen.

  • Theorievermittlung: An der APB vermitteln wir Ihnen in einem pluralistischen und integrativen Ansatz psychoanalytische und psychodynamische Theorien. Die modernen Weiterentwicklungen der Psychoanalyse haben bei uns einen hohen Stellenwert. Neben transkulturellen Aspekten der Psychoanalyse diskutieren wir gesellschaftliche und politische Fragestellungen ausgehend von einem psychoanalytischen Verständnis.
  • (Gruppen-)Selbsterfahrung: An der APB ist sowohl Einzel- als auch Gruppenselbsterfahrung Bestandteil der Aus- und Weiterbildung. Die Gruppenanalyse wird in Kooperation mit gruppenanalytischen Instituten durchgeführt, die Anteile können einer gruppentherapeutischen Zusatzausbildung angerechnet werden.
  • Supervidierte Behandlungen: Die Supervision beginnt an der APB während der vergüteten Anamnesegespräche, in denen wir Ihnen die Grundlagen der psychoanalytischen Behandlung praktisch vermitteln. Die Supervision begleitet die Behandlungsstunden über die gesamte Aus- und Weiterbildung.

Aus- und Weiterbildungsteilnehmer:innen (AWT) werden zweimal jährlich zur Ausbildung zugelassen: jeweils im März und im September eines Jahres. Informieren Sie sich hier zum Bewerbungsprozess. Ein Einstieg in die Aus- bzw. Weiterbildung ist auch mit dem Gasthörer:innen-Status flexibel möglich.

Die psychoanalytische bzw. tiefenpsychologische Selbsterfahrung soll mit Beginn der Ausbildung bzw. Weiterbildung aufgenommen werden und begleitet sie in Form von Lehranalyse bzw. Lehrtherapie und Gruppenselbsterfahrung.

Im 1. und 2. Semester werden die Grundlagen psychoanalytischer Theoriebildung, der Entwicklungs- und Konfliktpsychologie, der Theorie des Unbewussten und der allgemeinen und speziellen Krankheitslehre erlernt. Die theoretische Ausbildung vermittelt fundiertes Wissen zum Erstinterview, zur Behandlungsplanung und zum Verstehen von Übertragungs- und Gegenübertragungsprozessen. Nach einem Erstinterviewkurs erheben unsere AWT (ca. ab dem 2. Semester) bereits vergütete Anamnesen unter Supervision.

Nach dem Grundstudium erfolgt ein Zwischenkolloquium (schriftliche Arbeit und mündliche Prüfung), dessen Bestehen die Erlaubnis zur psychotherapeutischen Behandlung einleitet.

Ausbildungsbehandlungen unter Supervision werden an unserer Institutsambulanz im Allgemeinen ab dem 5. Semester begonnen. Die fortlaufende theoretische Ausbildung umfasst u.a. Theorien der Behandlungstechnik, den Umgang mit Widerstand, Übertragung und Gegenübertragung und mit spezifischen behandlungstechnischen Fragen. Kasuistisch-technische Seminare begleiten die theoretische Auseinandersetzung.

Die begleitende praktische Tätigkeit (nach PsychThG) für Psychologinnen und Psychologen umfasst 1200 Stunden in einer psychiatrischen klinischen Einrichtung (meist 1 Jahr) und 600 Stunden an einer psychotherapeutischen oder psychosomatischen Einrichtung (meist 6 Monate) auf Grundlage eines Kooperationsvertrages mit dem Institut.

Zur Ergänzung des Anforderungsprofils hat die APB Kooperationsvereinbarungen mit zahlreichen Kliniken und Institutionen abgeschlossen, die bei vorliegenden Voraussetzungen auch erweitert werden können.

Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten legen eine staatliche Abschlussprüfung nach dem Psychotherapeutengesetz ab. Für ärztliche Psychotherapeutinnen und -therapeuten schließt die Weiterbildung mit einer mündlichen Prüfung an der Berliner Ärztekammer ab.

Im Abschluss-Kolloquium wird sowohl von Ärztinnen und Ärzten als auch von Psychologinnen/Psychologen ein Behandlungsfall vorgetragen und zur Diskussion gestellt. Der positive Abschluss des Kolloquiums und der Aus- und Weiterbildung berechtigt bei Erfüllung der Voraussetzungen zur Mitgliedschaft in unserer Arbeitsgemeinschaft.

Der erfolgreiche Abschluss der Aus- und Weiterbildung ermöglicht:

  • Die selbstständige Durchführung analytischer und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapien über die gesetzliche Krankenversicherung
  • Mitgliedschaften in der APB und in der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT)