Gebührenordnung des Instituts
Immatrikulationsgebühr | 130,00 € |
Semestergebühren je Semester (gilt für jeden oder jede Teilnehmer:in bis zum Abschluss der Aus-/Weiterbildung) Ab Sommersemester 2023 Die Semestergebühr wird 3 Wochen vor Semestereröffnung mittels Lastschrifteinzugsermächtigung von Ihrem Konto eingezogen. Bei einer nicht ausreichenden Kontodeckung wird eine Mahngebühr von 20,00 € erhoben. Die APB behält sich vor, die Einschreibung bei nicht fristgerechter Zahlung rückgängig zu machen | 280,00 € 300,00 € |
Vorlesung / Seminar je Abend für Gasthörer:innen (Teilnahme nur an Vorklinischen Seminaren sowie Literaturseminaren) | 10,00 € |
Zwischenprüfung | 180,00 € |
Abschluss-Kolloquium/ Abschlussprüfung | 300,00 € |
Wiederholungsprüfung | 130,00 € |
2 Vorgespräche zur Aufnahme in die Ausbildung/ 1 Motivationsgespräch zum Wechsel in das integrierte Ausbildungsmodell (bei je einer oder einem Lehrtherapeut:in/ -analytiker:in) | je 85,00 € |
Auszuzahlendes Honorar von abgerechneten Behandlungen an Aus- und Weiterbildungsteilnehmer:innen Ab Quartal 3/2022 Ab Quartal 3/2023 | 81,5 % 80 % 78 % |
Raumgebühr pro Behandlungsstunde | 5,00 € |
Sie können als Gasthörer:in an Lehrveranstaltungen der vorklinischen
Ausbildung sowie an Literaturseminaren gegen eine Gebühr von 10 Euro je
Veranstaltung teilnehmen. Bitte richten Sie dazu eine Anfrage an unser Sekretariat
(E-Mail: info@apb.de). Der Besuch dieser Lehrveranstaltungen ist, im Falle einer
Zulassung zur Aus-/Weiterbildung, auf den späteren Ausbildungsgang anrechenbar.
Mitglieder der APB können an bestimmten Veranstaltungen des Instituts kostenlos teilnehmen.
Mitglieder des Freund:innenkreises der APB haben die Möglichkeit, bestimmte Veranstaltungen des Instituts zu halben Preisen zu besuchen.
Bankverbindung:
Empfänger: APB Erwachseneninstitut
Bank: Berliner Volksbank
IBAN: DE94 1009 0000 2716 0320 03
Vereinsregister:
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Registernummer: VR 14923 NZ
Darlehen:*
Mit einer eigenen institutsinternen und nicht auf Profit ausgerichteten Finanzierungsmöglichkeit will die APB den Auszubildenden helfen, die finanziellen Engpässe der ersten beiden Jahre zu überbrücken.
Die Bedingungen der Vorfinanzierung werden in einem eigenen Vertrag mit den Ausbildungskandidat*innen geregelt. Das Modell sollte den Interessent*innen den Einstieg in die Ausbildung erleichtern. Dies soll vor allem die Finanzierung der Einzelselbsterfahrung unterstützen, ist dementsprechend zweckgebunden und auf eine Höhe von maximal 8000 Euro begrenzt. Bezieht man die Honorare aus den Anamnesegesprächen mit ein, so ergibt sich ein finanzieller Bedarf für die Ausbildungskosten in den ersten beiden Jahren von ca. 8000 Euro, die den Kandidat*innen vom Institut als zinsloses Darlehen zur Verfügung gestellt werden (nur Bearbeitungsgebühren).
In Ausnahmefällen ist es auch möglich, nach der Zwischenprüfung zur Überbrückung von finanziellen Schwierigkeiten ein Darlehen in einer maximalen Höhe von € 4000,- zu bekommen, sofern nicht schon ein Ausbildungsdarlehen bewilligt wurde.
* Die Bereitstellung des Darlehens steht unter dem Vorbehalt, dass der APB ausreichende Geldmittel zur Verfügung stehen.