Bewerben Sie sich an der APB

Bitte beachten Sie, dass wir Bewerbungen erst wieder ab März 2024 annehmen

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung für eine Ausbildung nach Psychotherapeutengesetz (PsychThG) oder bei Ärzt*innen für psychotherapeutische Weiterbildungen an den “Arbeitsbereich Aus- und Weiterbildung” der APB. Voraussetzung für eine Teilnahme an der Aus-/Weiterbildung ist eine Zulassung durch die APB.

Beachten Sie bitte bei der elektronischen Übermittlung Ihrer Bewerbungsunterlagen, dass Sie Ihre Datei zum Schutz Ihrer Daten ausschließlich verschlüsselt bzw. als Passwort geschützte Datei übermitteln sollten, insbesondere bei der Übersendung Ihres persönlichen Lebenslaufes. Übermitteln Sie uns das Passwort telefonisch im Sekretariat.

Hier finden Sie alle Informationen für eine Bewerbung an unserem Institut

1. Ausführlicher Lebenslauf (persönlich und beruflich/tabellarisch) mit einer Begründung, warum diese Aus-/Weiterbildung gewählt werden soll, mit Angaben über bereits abgeschlossene oder abgebrochene andere Weiterbildungen und bereits vorhandenen Selbsterfahrungen (nicht mehr als 5 Seiten digital).
2. Kopie der Abschlusszeugnisse im Grundberuf sowie bei Ärztinnen/Ärzten eine beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde. Bitte fügen Sie der Bewerbung Ihr Transcript of Records (wenn vorhanden) und bei Studium im Ausland Ihr Diploma Supplement bei.
3. Nachweise über die Bewährung im Grundberuf (z.B. Arbeits-, Praktikumszeugnisse)
   
4.

Einwilligungserklärung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

Bitte senden SIe alle Bewerbungsunterlagen vorzugsweise in digitaler Form an info@apb.de

Bitte senden Sie uns auch eine unterzeichnete Einwilligungserklärung zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten.

Sollten Sie diese nicht unterschrieben an uns zurück senden, können wir Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigen!

Bitte richten Sie die Bewerbung für eine Ausbildung nach Psychotherapeutengesetz (PsychThG) oder bei Ärztinnen und Ärzten für psychotherapeutische Weiterbildungen an den “Arbeitsbereich Aus- und Weiterbildung” der APB. Voraussetzung für eine Teilnahme an der Aus-/Weiterbildung ist eine Zulassung durch die APB.

Arbeitsgemeinschaft für Psychoanalyse und Psychotherapie Berlin e.V. (apb)
– Arbeitsbereich Aus- und Weiterbildung –
Schützenstraße 8
10117 Berlin

Beachten Sie bitte bei einer elektronischen Übermittlung Ihrer Bewerbungsunterlagen, dass Sie Ihre Datei zum Schutz Ihrer Daten ausschließlich verschlüsselt bzw. als Passwort geschützte Datei übermitteln sollten, insbesondere bei der Übersendung Ihres persönlichen Lebenslaufes. Übermitteln Sie uns das Passwort telefonisch im Sekretariat.

Eine Anleitung zur Erstellung einer Passwort geschützten Datei finden Sie HIER: Anleitung zum Verschlüsseln von Dokumenten

Aus- und Weiterbildungsteilnehmer:innen werden zweimal jährlich zur Ausbildung zugelassen: jeweils im März und im September eines Jahres. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen des vorklinischen Ausbildungsteils ist im Rahmen des Gasthörer:innenstatus jederzeit möglich, wenn Sie sich einen Eindruck verschaffen möchten. Für die Teilnahme an der Ausbildung nach Psychotherapeutengesetz (PsychThG) ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Psychologie (Diplom oder Master) Voraussetzung. Approbierte Mediziner:innen benötigen den Nachweis der Approbation.

Um die persönliche Eignung der Bewerber:innen zu ermitteln, erfolgen zwei Vorgespräche durch eine Anzahl von Mitglieder der APB. Nach ihrer Bewerbung erhalten Sie dazu nähere Informationen. Die Entscheidung über die Zulassung zur Aus- bzw. Weiterbildung wird den Bewerber:innen schriftlich mitgeteilt. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Aus- bzw. Weiterbildung besteht nicht.

Bitte bewerben Sie sich rechtzeitig, sodass genügend Zeit für die Durchführung der Vorgespräche bleibt. Bewerbungen sind für das Frühjahr/Sommersemester jeweils ab September möglich, für das Herbst/Wintersemester ab März, gerne auch vorab per E-Mail an info@apb.de. In jedem Falle benötigen wir für einen Zulassungsantrag Ihre Unterlagen in schriftlicher und beglaubigter Form.

Bei Zulassung wird ein Aus-/Weiterbildungsvertrag geschlossen, dessen Grundlage die Aus-/Weiterbildungsordnung der APB ist. Die aktuellen Aus- und Weiterbildungsordnungen der APB können Sie gerne im Sekretariat unserer Geschäftsstelle anfordern.

Sollten Sie den Wechsel von einem anderen Institut erwägen, sprechen Sie bitte bzgl. der Anerkennung bereits erbrachter Leistungen mit dem/der Vorsitzenden des WBA.

Mit einer eigenen institutsinternen und nicht auf Profit ausgerichteten Finanzierungsmöglichkeit will die APB den Auszubildenden helfen, die finanziellen Engpässe der ersten beiden Jahre zu überbrücken.

Die Bedingungen der Vorfinanzierung werden in einem eigenen Vertrag mit den Ausbildungsteilnehmer:innen geregelt. Das Modell soll den Interessierten den Einstieg in die Ausbildung erleichtern. Dies soll die Finanzierung der Einzelselbsterfahrung unterstützen, ist dementsprechend zweckgebunden und auf eine Höhe von maximal 8000 Euro (integriertes Ausbildungsmodell) begrenzt. Bezieht man die Honorare aus den Anamnesegesprächen mit ein, so ergibt sich ein finanzieller Bedarf für die Ausbildungskosten in den ersten beiden Jahren von ca. 8000 Euro, die Ihnen vom Institut als zinsloses Darlehen zur Verfügung gestellt werden (zuzüglich Bearbeitungsgebühren).

In Ausnahmefällen ist es auch möglich, nach der Zwischenprüfung zur Überbrückung von finanziellen Schwierigkeiten ein Darlehen in einer maximalen Höhe von € 4000,- zu bekommen, sofern nicht schon ein Ausbildungsdarlehen bewilligt wurde.

Zweck der Datenerhebung

Vor dem Beginn einer Aus-/Weiterbildung an unserem Institut bzw. während des Bewerbungsprozesses verarbeiten wir ihre personenbezogen Daten ausschließlich zum Zweck der Begründung eines Vertragsverhältnisses in gebotenem Umfang.

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind insbesondere:

  • zur Begründung, der Durchführung und der Beendigung eines Vertragsverhältnisses nach Art. 6 Abs. 1 lit.b)
  • zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach Art. 6 Abs. 1 lit.c),
  • im Falle der Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f).
  • sowie auf Basis einer Einwilligung von Ihnen durch freiwillige Überlassung von Daten, die für den Zweck nicht zwingend erforderlich sind (etwa Hobbys im Lebenslauf)
    (eine solche ist allerdings grundsätzlich für einen Vertragsabschluss oder die Fortführung eines bestehenden Vertrages nicht erforderlich) nach Art. 6 Abs. 1 lit a),


Unsere berechtigten Interessen liegen dabei z. B. in:

  • der Optimierung der Bewerbungsprozesse,
  • der Sicherstellung der Compliance mit den gesetzlichen Anforderungen nach PsychThG/BLÄK.
  • der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche,
  • der Vermeidung einer Schädigung und/oder Haftung des Instituts durch entsprechende Maßnahmen

Datenarten, die von uns verarbeitet werden

Erhoben, verarbeitet und gespeichert werden folgende personenbezogene Daten:

  • Bewerber*innendaten; Name Geburtsdatum, Geburtsort, Lebenslauf, persönlicher Lebenslauf, Staatsangehörigkeit, Studienabschlüsse für das Aufnahmeverfahren, Ausbildungsaufnahme, Ein- und Austrittsmanagement,
  • private Kontaktdaten; Adresse, Telefonnummer, Email (zum Zwecke der Kontaktaufnahme),
  • Ggf. Daten die einem Berufsgeheimnis unterliegen; z.B. Daten über gesundheitliche Eignung und etwaige Einschränkungen
  • sonstige Daten: Schwerbehinderung (sofern relevant)

Wir benötigen von Ihnen keine Informationen, die nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz nicht verwertbar sind (race, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität). Angaben zu Krankheiten, Schwangerschaft, ethnischer Herkunft, politischen Anschauungen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, körperlicher oder geistiger Gesundheit oder Sexualleben bitten wir nicht zu übermitteln. Dasselbe gilt für Inhalte, die geeignet sind, Rechte Dritter zu verletzen (z.B. Urheberrechte, Presserecht oder allgemeine Rechte Dritter).

Löschfristen

Nach der Erreichung des jeweiligen Zweckes werden ihre Daten gelöscht. Daten werden jedoch so lange aufbewahrt, wie es nötig ist zur Verteidigung von Rechtsansprüchen bzw. gegen etwaige AGG-Anschuldigungen. In der Regel sind das 6 Monate.

Sofern die Bewerbung erfolgreich war und wir einen Vertrag mit Ihnen schließen, überführen wir die im Rahmen des Bewerbungsprozesses erhobenen Daten in unsere Personalakte.